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Kontakt
 

Berg-Grundschule

Schulleiterin: Frau Weißenborn

 

Finsterwalder Str. 7
03253 Doberlug-Kirchhain

 

Telefon (035322) 2378

Fax (035322) 18333

 

E-Mail 

 
 
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Aktuelle Informationen

  • 08.05.2026 FSJ-Stelle an der Berg-Grundschule für das Schuljahr 2026/27
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  1. Start
  2. Hausordnung
 

Hausordnung

Hausordnung Berg- Grundschule

Wir Schüler der Berg-Grundschule wollen uns den Schulalltag so einrichten,

- dass alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen 
  und Mitarbeiter sich wohlfühlen können,

- dass wir fair miteinander umgehen,

- dass sich jeder geschützt fühlt.

 

Dafür ist wichtig:
- Freundlichkeit und Respekt zwischen allen, die am schulischen Leben beteiligt 
  sind.
- Räume, die gemütlich sind.
- Ungestörtes Arbeiten während der Unterrichtszeit.
- Regeln, die alle einhalten.

 

 

1. Allgemeines

 

Wir gehen freundlich und friedlich miteinander um. Messer und andere Waffen, auch Spielzeugwaffen, sowie Streichhölzer, Feuerzeuge, Feuerwerkskörper und Laserlampen bringen wir nicht in die Schule mit. Während der Schul- und der Busbetreuungszeit lassen wir unsere internetfähigen Geräte wie Mobiltelefone/ Smartwatches ausgeschalten in unseren Taschen. 

Die Nutzung von eigenen internetfähigen Geräten wie z.B. Mobiltelefonen für Zwecke des Unterrichts wird durch die Lehrkräfte geregelt. 

Werden elektronische Geräte entgegen der Hausordnung unberechtigt betrieben, werden diese durch die Lehrkraft eingezogen und müssen von den Erziehungsberechtigten in der Schule abgeholt werden.

Wir achten auf gemeinsames sowie fremdes Eigentum, beschädigen es nicht und benutzen es nicht unerlaubt.

Machen wir etwas kaputt, sorgen wir dafür, dass es wieder in Ordnung gebracht wird. Zerstören wir etwas mutwillig, müssen wir den Schaden bezahlen.

Wenn wir Wände, Türen, Fenster oder Toiletten verschmutzen oder beschmieren, müssen wir sie säubern.

Wir halten uns nicht auf den Parkplätzen auf. Diese Flächen benutzen ausschließlich Lehrer und das schulische Personal.

Nach Schulschluss verlassen wir zügig das Schulgelände. Busschüler treffen sich auf der Terrasse und gehen mit der Busaufsicht zur Bushaltestelle. 
Wir fahren nicht mit dem Fahrrad auf dem Schulhof.



 

2. Unterricht und Unterrichtszeit

 

Wir betreten das Schulhaus ab 7.45 Uhr und begeben uns in unsere Unterrichtsräume.

In Vorbereitung auf die Schulstunde legen wir unsere Arbeitsmittel bereit und befinden uns zu Beginn der Stunde an unserem Platz. Die Lehrkraft beendet den Unterricht. Wir tragen durch unser Verhalten zu ungestörtem Lernen bei. 
Krach im Gebäude vermeiden wir. Flure und Gänge sind ausschließlich Verbindungswege und keine Aufenthaltsräume. Wir beachten, dass Rennen, Herumtoben und Ball spielen im Schulhaus verboten sind.

Wir verlassen die Räume, die wir genutzt haben, so, dass die nächste Klasse, die den Raum betritt, nicht erst aufräumen und sauber machen muss. Nach der letzten Stunde schließen wir die Fenster und säubern die Tafel.

In den kleinen Pausen halten wir uns leise im Klassenraum auf. Fenster öffnen wir nur nach Genehmigung durch die Lehrkraft.

 


3. Große Pausen

 

Wir suchen umgehend den festgelegten Schulhofbereich auf. Wir folgen den Weisungen der Lehrkräfte und der Ordnungsschüler.

Den Lehrereingang und die hintere Schultür benutzen wir nur im Notfall als Fluchtweg.

Unsere Schultaschen stellen wir ordentlich vor dem nachfolgenden Unterrichtsraum ab. 

Wegen der Verletzungsgefahr werfen wir nicht mit Stöcken, Schneebällen, Steinen und Kienäpfeln.

Verletzungen melden wir sofort der aufsichtführenden Lehrkraft.

Wir betreten nicht den Schulwald.



 

4. Hinweise für die Eltern

 

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, im Unterricht mitzuarbeiten, Arbeitsaufträge auszuführen und Hausaufgaben zu erledigen.

Das für den Unterricht notwendige Material ist mitzubringen. Geliehenes Material muss sorgfältig behandelt, pünktlich zurückgegeben und bei Beschädigung oder Verlust ersetzt werden.

Bitte achten Sie darauf, dass die Kinder keine Gegenstände in die Schule mitnehmen, die für den Schultag nicht benötigt werden. Gegenstände, die den Unterricht stören oder gefährlich sind, werden von der betreffenden Lehrkraft abgenommen und nur an die Erziehungsberechtigten zurückgegeben. 
Fundsachen werden im Kellerbereich des Schulhauses abgelegt und können dort vom Besitzer entnommen werden. In regelmäßigen Abständen werden Fundsachen nach Nicht-Abholung anderweitig verwertet. Eine vorherige Ankündigung erfolgt. Wertgegenstände (Portemonnaies, Mobiltelefone, Brillen, etc.) werden im Sekretariat abgegeben.

Im Sportunterricht dürfen die Kinder weder Uhren noch Schmuck tragen.

Eltern, die ihre Kinder abholen, warten auf dem Schulhof. 
Das Befahren des Schulgeländes mit privaten Kraftfahrzeugen ist nicht gestattet. Eltern parken außerhalb des Schulgeländes auf den dafür vorgesehenen Parkflächen. 

Ist Ihr Kind erkrankt oder kann aus anderen Gründen die Schule nicht besuchen, melden Sie Ihr Kind bis spätestens 8.00 Uhr im Sekretariat telefonisch oder per E-Mail ab. 
Bei begründeten Zweifeln an einem Fernbleiben aus gesundheitlichen Gründen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ab dem 1. Tag der Erkrankung einfordern. Sofern Kosten entstehen, sind diese von den Eltern zu tragen.

Bei Läusebefall ist die Schule zu verständigen. Das betreffende Kind muss zu Hause bleiben, bis ein Arzt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat. 
Weitere ansteckende Krankheiten sowie Unfälle, die sich während der Schulzeit oder auf dem Heimweg ereignen, müssen umgehend der Schule mitgeteilt werden.

Eltern, Besucher und alle weiteren schulfremden Personen müssen sich im Sekretariat anmelden. Ohne Genehmigung ist diesen der Aufenthalt auf dem Schulgelände bzw. im Schulgebäude untersagt. 
Besteht Gesprächsbedarf mit einer Lehrkraft, ist vorher ein Termin zu vereinbaren. 

Die Lehrkräfte haben während der Unterrichtszeit die Verantwortung für die Kinder. Sie legen fest, was zu tun ist, wenn Regeln nicht eingehalten werden.

Die Schulleitung übt das Hausrecht aus. Sie kann bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung Hausverbot aussprechen und die Polizei einschalten.

5. Verhalten bei Feueralarm

Wir bleiben ruhig, schließen die Fenster und begeben uns zur Klassentür. Die unterrichtende Lehrkraft nimmt das Klassenbuch mit. Anschließend gehen die Schüler mit der Lehrkraft sowie alle anderen Personen (siehe Notfallpläne) auf dem kürzesten Weg zur Sammelstelle auf dem Sportplatz. Dort stellen sich die Schüler klassenweise geordnet auf. Die Lehrkraft meldet die anwesenden Schüler bei der Schulleitung. 

 

 

 

 

                                                                                                                         

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